Hollywoodbets und die Zulassung in Deutschland
Hollywoodbets besitzt keine deutsche Lizenz für Online-Sportwetten. Das britische Unternehmen Hollywoodbets International UK Limited verfügt über eine eigene Erlaubnis der britischen Glücksspielaufsicht.
- Anbieter im Vereinigten Königreich
- Hollywoodbets International UK Limited
- Britische Erlaubnis
- UK Gambling Commission, Nr. 053028-R-330019-014
- Britisch erfasste Domains
- hollywoodbets.co.uk und m.hollywoodbets.co.uk
Inhaltsverzeichnis
Status im deutschen Anbieterregister
In der deutschen Whitelist sind weder die Marke Hollywoodbets noch Hollywoodbets International UK Limited als zugelassene Veranstalter von Online-Sportwetten aufgeführt. Auch hollywoodbets.co.uk und hollywoodbets.net erscheinen dort nicht als erlaubte Internetangebote. Die britische Erlaubnis gilt nicht als deutsche Zulassung; die deutschen Schutzmechanismen OASIS und LUGAS sind nicht auf dieses britische Hollywoodbets-Angebot anwendbar.
- Marke
- Hollywoodbets
- Britische Betreiberfirma
- Hollywoodbets International UK Limited
- Geprüfte Internetadressen
- hollywoodbets.co.uk und hollywoodbets.net
- Zuständige deutsche Behörde
- Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder
Für den deutschen Markt zählt die Zulassung des konkreten Veranstalters in Verbindung mit der zugelassenen Internetadresse. Eine bekannte Marke kann mehrere Firmen für verschiedene Regionen einsetzen. Deshalb werden Markenname, juristische Person und Domain jeweils getrennt erfasst und anschließend als zusammengehöriger Datensatz abgeglichen. Eine Unternehmensbezeichnung allein enthält noch keine Information darüber, für welche Internetangebote eine Erlaubnis gilt.
Die GGL führt einen öffentlichen Überblick der erlaubten Anbieter und Angebote. Ein dort aufgeführtes Unternehmen besitzt eine Zulassung für die jeweils erfassten Angebote; der konkrete Internetauftritt ist Teil der Prüfung. Die Zulassung kann sich auf eine bestimmte Glücksspielart beziehen. Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und andere Produktkategorien werden innerhalb des staatlichen Systems nach ihren jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen betrachtet.
Hollywoodbets hat seinen Ursprung im südafrikanischen Wettgeschäft. Für seine britische Sportwettenplattform wird ein anderes juristisches Unternehmen ausgewiesen als für Tätigkeiten der südafrikanischen Unternehmensgruppe. Der Ortsname einer Unternehmenszentrale, ein international bekannter Produktname oder eine Domainendung ersetzen die Kontrolle des deutschen Anbieterregisters nicht. Entscheidend ist die zugeordnete Erlaubnis für das konkrete Angebot.
Die direkte Registerprüfung erfolgt über die offizielle Übersicht erlaubter Anbieter. Die veröffentlichten Namen und Internetadressen ermöglichen eine Gegenüberstellung mit den Angaben des jeweiligen Wettangebots.
Lizenz des britischen Unternehmens
Hollywoodbets International UK Limited besitzt eine britische Erlaubnis der UK Gambling Commission für Remote-Angebote auf reale und virtuelle Ereignisse. Als zugehörige Domains sind hollywoodbets.co.uk und m.hollywoodbets.co.uk registriert. Der Beginn der genannten Erlaubnis liegt am 16.01.2019.
| Merkmal | Britischer Eintrag |
|---|---|
| Aufsicht | UK Gambling Commission |
| Erlaubnisnummer | 053028-R-330019-014 |
| Lizenznehmer | Hollywoodbets International UK Limited |
| Status | Aktiv |
| Beginn | 16.01.2019 |
| Webadressen | hollywoodbets.co.uk; m.hollywoodbets.co.uk |
| Tätigkeit | Remote-Wetten auf reale und virtuelle Ereignisse |
Ein britischer Remote-Wettschein ist einem Betreiber zugeordnet, der im dortigen Aufsichtssystem erfasst ist. Dazu gehören die für das britische Angebot zuständigen Rahmenbedingungen der Erlaubnis. Bei einer Prüfung kommt es nicht nur auf die Nummer, sondern zugleich auf den vollständigen Namen des Lizenznehmers, die erlaubte Tätigkeit und die zugehörigen Internetadressen an. Eine Domain kann einen mobilen Ableger besitzen, der separat in einer Registerliste erscheint.
Die mobile Adresse m.hollywoodbets.co.uk gehört zu den ausdrücklich erfassten britischen Domains. Das Kennzeichen „m“ steht hier für einen mobilen Webzugang; es bezeichnet keine eigenständige juristische Gesellschaft. Die zugelassene Firma bleibt Hollywoodbets International UK Limited. Andere Auftritte derselben Marke können von anderen Gesellschaften oder unter anderen örtlichen Regeln geführt werden. Die internationale Verteilung einer Marke lässt sich daher anhand ihrer einzelnen Betreiberbeziehungen nachvollziehen.
Die südafrikanischen Aktivitäten von Hollywoodbets sind historisch älter als die britische Erlaubnis. Das Unternehmen begann im Jahr 2000 mit einem Wettbüro in Durban; die Website hollywoodbets.net folgte 2006. Für den britischen Eintrag zählen dagegen die Angaben der UK Gambling Commission und die dort erfassten Domains. Eine ausländische Erlaubnis erweitert ihren räumlichen Anwendungsbereich nicht allein durch die Verwendung desselben Markennamens.
Die tatsächlichen Wettangebote umfassen unter anderem Fußball-, Tennis- und Cricketmärkte. Ob diese Produkte in einem Land angeboten werden dürfen, ergibt sich aus den dort jeweils erforderlichen Genehmigungen und den erfassten Veranstalterdaten.
Wie der deutsche Wettmarkt geregelt ist
Für die Organisation von Online-Sportwetten in Deutschland ist eine deutsche Erlaubnis erforderlich. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Sitz in Halle (Saale) übernimmt zentrale Aufgaben der Aufsicht über das länderübergreifende Angebot. Die Behörde veröffentlicht außerdem das Verzeichnis der zugelassenen Veranstalter und ihrer Angebote. Dadurch kann eine Prüfung auf einer gemeinsamen öffentlichen Datengrundlage stattfinden.
- Die Erlaubnis betrifft eine konkret benannte juristische Person. Der Unternehmensname wird mit den Angaben des Anbieterverzeichnisses abgeglichen, damit Namensähnlichkeiten keine falsche Zuordnung erzeugen.
- Der Eintrag benennt das zugelassene Angebot und die dazugehörigen Internetadressen. Ein Anbieter kann mehrere Angebote besitzen; eine bestimmte Domain wird dem jeweiligen Angebot zugeordnet.
- Die Art des Angebots bestimmt die maßgebliche Erlaubniskategorie. Online-Sportwetten und andere Glücksspielarten werden anhand ihrer jeweiligen Zulassungsvoraussetzungen beurteilt.
- Die GGL beaufsichtigt den erlaubnispflichtigen Markt und stellt Informationen für die öffentliche Kontrolle bereit. Änderungen im Anbieterbestand können zu Veränderungen in der Whitelist führen.
Bei einer Sportwette bildet ein zukünftiges Sportereignis den Gegenstand der Auswahl. Das Angebot besteht aus Wettmärkten, Quoten, Teilnahmebedingungen und Regeln zur Abrechnung. Die behördliche Prüfung des Veranstalters betrifft die verantwortliche juristische Person und ihr genehmigtes Produkt. Sie bezieht sich deshalb auf mehr als die grafische Gestaltung eines Wettscheins oder den Namen einer Sportliga.
Deutsche Aufsichtsmechanismen können Maßnahmen gegen nicht erlaubte Angebote umfassen. Dazu gehört die öffentliche Unterscheidung zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen Glücksspielangeboten. Der Verbraucherschutz kann bei einer grenzüberschreitenden Situation schwieriger durchzusetzen sein, wenn die maßgebliche Betreiberfirma nicht der örtlichen Erlaubnis unterliegt. Insbesondere die Zuständigkeit für Beschwerden und die Anwendung örtlicher Schutzvorgaben müssen dann getrennt beurteilt werden.
Der deutsche Markt sieht außerdem gemeinsame Maßnahmen zum Spielerschutz vor. Altersgrenzen, Sperren und Einzahlungsbegrenzungen betreffen die Organisation erlaubter Angebote. Ergänzend kann eine unabhängige Beratung bei problematischem Wettverhalten in Anspruch genommen werden. Diese Unterstützung hängt nicht von einer konkreten Marke oder einem einzelnen Wettschein ab.
Prüfung von Betreiber und Webadresse
Bei der Kontrolle eines Online-Wettanbieters werden drei Angaben miteinander verglichen: der Firmenname, die Internetadresse und die zugelassene Angebotskategorie. Die deutsche Whitelist erlaubt dafür eine systematische Prüfung. Bei Hollywoodbets ist insbesondere zu beachten, dass das britische Unternehmen Hollywoodbets International UK Limited als Betreiber des britischen Angebots auftritt.

- Der Markenname bezeichnet das Wettprodukt im Alltag. Er kann mit der Firma übereinstimmen, aber auch als eigenständiger Handelsname verwendet werden.
- Die juristische Person ist Vertragspartner und Träger der jeweiligen Erlaubnis. Ein Handelsname kann mehreren Unternehmen in unterschiedlichen Ländern zugeordnet sein.
- Die Internetadresse benennt die konkrete Plattform. Bei einer Domain mit zusätzlichem mobilem Teilangebot kann eine weitere Adresse im Erlaubniseintrag erscheinen.
- Die Angebotsart ordnet die technische Plattform der passenden behördlichen Erlaubnis zu. Für Sportwetten muss der betreffende Eintrag zu Sportwetten gehören.
- Ein veröffentlichter Registereintrag enthält den maßgeblichen aktuellen Genehmigungsstand. Er eignet sich für die Kontrolle des benannten Betreibers und seiner angegebenen Domains.
Die beiden britischen Domains hollywoodbets.co.uk und m.hollywoodbets.co.uk lassen sich der Erlaubnis der UK Gambling Commission zuordnen. Bei hollywoodbets.net handelt es sich um die Website des südafrikanischen Geschäfts der Marke. Eine einheitliche Schreibweise des Namens „Hollywoodbets“ beschreibt also keine einheitliche Erlaubnis für sämtliche Internetangebote des Unternehmens.
Eine manuelle Kontrolle beginnt beim Namen des rechtlichen Betreibers. Danach wird die genaue Domain verglichen, einschließlich einer gegebenenfalls vorhandenen Subdomain. Zuletzt wird geprüft, für welche Angebotsart der Veranstalter geführt wird. Schon die Abweichung eines Domainteils kann auf einen anderen Dienst, eine mobile Ergänzung oder eine fremde Website hinweisen. Die vollständige Adresse ist daher sachlich wichtiger als die optische Ähnlichkeit einer Startseite.
Zusätzliche Informationen aus einem Hilfe- oder Kundenservicebereich können erklären, welche Gesellschaft hinter einer Kontofunktion steht. Die Zulassung selbst wird jedoch durch den zuständigen offiziellen Registereintrag bestimmt. Diese Zuordnung ist besonders bei großen Marken mit mehreren nationalen Geschäftseinheiten relevant.
Spielersperren und nationale Schutzregeln
Deutschland verwendet mit OASIS ein übergreifendes Spielersperrsystem. Für seine Verwaltung ist das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Der Selbstausschluss wird auf Antrag der betroffenen Person eingerichtet; ein Fremdausschluss folgt einem gesonderten Verfahren. Die Mindestdauer hängt von der Form der Sperre ab. Die Aufhebung einer Sperre erfolgt grundsätzlich erst nach Ablauf der Mindestfrist und einem entsprechenden Antrag.
| Sperrform | Mindestdauer und Regel |
|---|---|
| Selbstsperre | Grundsätzlich ein Jahr; bei individuell beantragter Dauer mindestens drei Monate. |
| Fremdsperre | Mindestens ein Jahr. |
| Aufhebung | Antrag nach Ablauf der jeweils vorgesehenen Mindestfrist. |
Der Selbstausschluss ermöglicht es einer Person, den Zugang zu erfassten Glücksspielangeboten für einen festgelegten Zeitraum zu unterbinden. Bei einer kürzeren individuellen Selbstsperre gelten besondere Mindestanforderungen. Ein Fremdausschluss wird aus anderen Gründen angestoßen und besitzt eine eigene Mindestfrist. Die Sperre soll vor allem verhindern, dass ein kurzzeitiger Entschluss unmittelbar rückgängig gemacht wird.
Eine zusätzliche Schutzvorgabe im deutschen System betrifft Einzahlungen. Der allgemeine Monatsrahmen von 1.000 € ist als anbieterübergreifende Grenze für zugelassene Betreiber vorgesehen und wird über das System LUGAS organisiert. Die Grenze bezieht sich auf Einzahlungen, nicht auf die Zahl von Wettscheinen oder die Dauer einzelner Spiele. Eine persönliche Einzahlungsplanung kann darüber hinaus niedrigere Grenzen vorsehen.
Auch die Volljährigkeit ist Voraussetzung für die Teilnahme am Glücksspielangebot. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre. Die Altersprüfung gehört zur Einrichtung eines Wettkontos und hat eine andere Funktion als die Festsetzung eines finanziellen Limits. Ein Limit bestimmt eine Obergrenze für verfügbare Einzahlungen; ein Sperrsystem soll den Zugang für gesperrte Personen unterbinden. Beide Maßnahmen gehören zum Spielerschutz innerhalb des deutschen Marktes.
Das britische Produkt bietet eigene Kontoeinstellungen für Einzahlungslimits, Time-Out und Selbstausschluss mit unterschiedlichen Zeiträumen. Diese betreibereigenen Funktionen sind von den deutschen übergreifenden Schutzsystemen getrennt.
Der zeitliche Schutz hängt von der tatsächlichen Umsetzung der Sperre ab. Eine Sperre kann besonders dann wirksam sein, wenn parallel private Ausgaben kontrolliert und wiederkehrende Wettgewohnheiten unterbrochen werden. Bei anhaltenden Problemen bieten Fachstellen unabhängige Unterstützung für Betroffene und Angehörige.
Wettsteuer und Rechte bei Streitfällen
In Deutschland beträgt die Wettsteuer auf Sportwetten 5,3 % des Einsatzes. Die Steuerlast ist zunächst dem Wettanbieter zugeordnet; die wirtschaftliche Belastung kann er je nach Geschäftsmodell durch Einbehalt vom Einsatz, Abzug vom Gewinn oder eigene Übernahme gestalten. Wie eine solche Steuer in einem Wettschein sichtbar wird, hängt von der tatsächlich angewendeten Abrechnungsweise ab.
Ein rein rechnerisches Beispiel mit 100 € Einsatz zeigt den Unterschied: Bei einem Einbehalt von 5,3 € verbleiben 94,70 € als Grundlage einer nachfolgenden Wettberechnung. Wird die Steuer stattdessen aus einer späteren Auszahlung abgezogen, verändert sich der Betrag an einer anderen Stelle. Trägt der Buchmacher sie selbst, erscheint auf dem Wettschein kein unmittelbarer Steuerabzug. Diese Varianten ergeben unterschiedliche Nettoauszahlungen bei ansonsten gleichen Quoten.
Gewinne privater Spieler unterliegen in Deutschland in der Regel nicht der persönlichen Einkommensteuer. Die wettbezogene Steuer und die persönliche Besteuerung des einzelnen Spielers erfüllen damit verschiedene Funktionen im Abrechnungssystem. Für die konkrete Geldbewegung sind darüber hinaus die Bedingungen des verwendeten Zahlungsmittels und die Prüfung einer Auszahlung maßgeblich. Hollywoodbets bearbeitet Auszahlungsanträge im britischen Angebot innerhalb von bis zu 24 Stunden.
Bei einer Streitfrage sind zunächst der Vertragspartner, der konkrete Wettmarkt und die geltenden Kontobedingungen relevant. Eine verzögerte Auszahlung kann auf die Bearbeitung einer Zahlungsanfrage oder die Prüfung von Identitätsdokumenten zurückgehen. Die Auszahlungsbearbeitung folgt den britischen Produktbedingungen. Die Zuständigkeit für die Durchsetzung von Ansprüchen richtet sich nach der tatsächlichen Betreiberfirma und dem einschlägigen rechtlichen Rahmen.
Für Anbieter mit deutscher Erlaubnis bestehen nationale Aufsichts- und Kontrollwege. Bei einem ausländischen Anbieter können Rechtsdurchsetzung und Beschwerdeverfahren andere Anknüpfungspunkte haben. Ein Eintrag bei einer ausländischen Glücksspielaufsicht eröffnet nicht von selbst dieselben deutschen behördlichen Zuständigkeiten. Bei der Bewertung einer Beschwerde sind deshalb sowohl die Vertragsbeziehung als auch die konkrete Erlaubnis des Wettanbieters relevant.
Die Abrechnung einer Sportwette folgt dem vereinbarten Markt und der vom Anbieter angenommenen Quote. Kommt es zu Streit über ein Ergebnis, spielt außerdem die offizielle Wertung des Sportereignisses eine Rolle. Fragen zu Zahlungen und Kontobearbeitung berühren dagegen den Zahlungsauftrag, den gewählten Zahlungsdienst und gegebenenfalls die Identitätsprüfung. Sie werden im Rahmen der jeweiligen Vertragsbedingungen beurteilt.







